Stiftung
Die Emma und Wilhelm Spahn-Stiftung ist eine selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Das Stiftungsvermögen ist auf alle Zeiten dem Stiftungszweck gewidmet.
Die Erträge aus diesem Stiftungsvermögen kommen ausschließlich und unmittelbar dem Stiftungszweck
zugute.
Spenden statt Geschenke
Zu vielen Anlässen werden Geschenke überreicht: Geburtstage, Hochzeitstage, Dienstjubiläen, Feiertage,
usw.
Verbinden Sie mit Ihrem Geschenk eine Spende! Schenken Sie eine Zuwendung, mit der Sie die
Lebenssituation von älteren Menschen und ihren Angehörigen verbessern können.
Spenden Sie direkt auf unser Spendenkonto unter Angabe des Namens des Schenkers und des Beschenkten.
Spendenkonten
Bitte teilen Sie uns den Namen des Beschenkten sowie Ihre Anschrift per E-Mail an die kontakt@spahn-stiftung-obertshausen.de mit, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen können.
Ihr Vermächtnis / Ihre Zustiftung
Es besteht die Möglichkeit, mit Ihrem Vermächtnis bzw. Ihrer Zustiftung den Kapitalstock der Emma und
Wilhelm
Spahn-Stiftung unmittelbar zu vergrößern.
Ihr Vermächtnis bzw. Ihre Zustiftung kann in Form von Barvermögen oder aber auch durch Immobilien in das
Grundvermögen der Stiftung fließen und so zu einer nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks beitragen.